Missbrauch melden

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Zeuge von Tierquälerei -
Was tun?

Wenn du Zeuge von Tierquälerei wirst oder den Verdacht hast, dass Tiere misshandelt werden, ist es wichtig, schnell zu handeln. Indem du einschreitest und die Behörden informierst, trägst du dazu bei, das Leiden der Tiere zu beenden und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Schaue nicht weg, wenn es Tieren nicht gut geht. Dein Einsatz kann einen bedeutenden Unterschied im Leben der betroffenen Tiere machen.

So Handelst du richtig

Örtliche Veterinärbehörde kontaktieren

Als Tierschutzverein sind wir darauf bedacht, das Wohlergehen von Tieren zu fördern und gegen Missstände vorzugehen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass wir keine rechtliche Befugnis haben, direkt in solche Angelegenheiten einzugreifen.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Tierschutzes liegt bei der örtlichen Veterinärbehörde. Nur sie kann dem betroffenen Tierhalter Auflagen erteilen, Tierhaltungsverbote aussprechen oder Tiere beschlagnahmen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landkreis Rostock
Tel.: 03843 75 53 99 99

Sechs W-Fragen

Wer mit der Behörde spricht, muss immer den Sachverhalt aufklären. Schildere die Situation detailliert und gib alle relevanten Informationen an.

Dabei helfen die sechs W-Fragen:

  1. Wer hat …
  2. Was …
  3. Wann …
  4. Welchem Tier …
  5. Wo …
  6. Womit zugefügt?

Beweise sammeln und dem Veterinäramt zusenden

Wenn du Zeuge von Tierquälerei werden, ist es von größter Bedeutung, Beweise zu sammeln, die deine Beobachtungen untermauern. Dazu gehören schriftliche Zeugenaussagen, Fotos oder Videos der Vorfälle sowie tierärztliche Bestätigungen, falls das Tier Verletzungen aufweist.

Wir möchten dich ermutigen, alle gesammelten Beweise und Informationen an das zuständige Veterinäramt zu übermitteln und eine gründliche Überprüfung der Tierhaltung zu beantragen.

Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten

In besonders schwerwiegenden Fällen besteht auch die Möglichkeit, direkt eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft kann Ermittlungen gegen den Tierhalter einleiten und bei Bedarf weitere rechtliche Schritte unternehmen.

In akuten Fällen kann auch die Polizei eingreifen und Tiere sicherstellen

In akuten Notfällen, in denen ein Tier unmittelbar in Gefahr ist, kann auch die Polizei kontaktiert werden. Die Polizei hat die Befugnis, sofort einzuschreiten und notwendige Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Tieres zu ergreifen.

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OSPA Rostock
IBAN: DE10 1305 0000 0265 002427
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