Erbschaft

Erbschaft

Dein testament für die Tiere

Mit einem Testament gibt es die Möglichkeit, über das Lebensende hinaus zum Wohl der Tiere beizutragen und den Tierschutz zu unterstützen.

In diesem Fall fällt keine Erbschaftsteuer an und das Erbe kommt zu 100 % den Tieren zu Gute.

Wenn du darüber nachdenkst, ein Tierheim in deinem Testament zu bedenken, empfehlen wir, sich mit einem Anwalt oder einem Nachlassplaner in Verbindung zu setzen. So kannst du sicherstellen, dass deine Wünsche angemessen dokumentiert sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Ein nachhaltiges Erbe

Eine Erbschaft für ein Tierheim ist eine einzigartige Möglichkeit, einen positiven und nachhaltigen Einfluss auf das Leben von Tieren zu haben.
Durch diese großzügige Geste können wir sicherstellen, dass dein Vermächtnis über dein Leben hinaus fortbesteht und Tieren in Not geholfen wird.

Indem man ein Tierheim als Begünstigten in seinem Testament benennt, sorgt man dafür, dass die finanziellen Mittel und Ressourcen dem Schutz und der Pflege bedürftiger Tiere zugutekommen. Diese Erbschaften können helfen, unsere wichtige Arbeit fortzusetzen, indem sie die Versorgung der Tiere gewährleisten, medizinische Behandlungen ermöglichen, Tierarztkosten decken und sicherstellen, dass die Tiere angemessen untergebracht und versorgt werden können.

Es ist eine wunderbare Möglichkeit, deine Liebe und Fürsorge für Tiere zu zeigen.

Du möchtest mit uns über deine Erbschaft sprechen?
Dann kontaktiere uns.

0151 44 95 78 23
info@tierheimlaage.de

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